Zollgebühren und Einfuhrsteuern können je nach Ihrer Lieferadresse, dem Versandort des Produkts und manchmal dem Ursprungsland der Waren anfallen.
Diese Gebühren werden von Ihren örtlichen Zollbehörden festgelegt, nicht von MWS, und wir können keine spezifischen Auskünfte über die Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge geben.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie eine Einfuhrgebühr an Ihre örtlichen Behörden zahlen müssen, Sie keine Mehrwertsteuer auf das Produkt an MWS gezahlt haben.
Wichtige Beispiele:
Sendungen innerhalb der EU (z. B. Niederlande nach Frankreich):
Die Mehrwertsteuer wird beim Checkout berechnet, aber keine Zollgebühren fallen an.Sendungen von der EU ins Vereinigte Königreich (z. B. Frankreich nach Vereinigtes Königreich):
Die Mehrwertsteuer wird beim Checkout nicht berechnet, aber Zollgebühren können anfallen.
Bitte beachten Sie:
Einfuhrgebühren können entweder auf dem Produktionsland des Artikels ODER dem Ursprungsland der Sendung basieren. Dies variiert je nach Land. Wir empfehlen, sich an Ihre örtliche Zollbehörde zu wenden, um zu bestätigen, ob bei der Ankunft Ihres Pakets Gebühren oder Steuern anfallen.
In einigen Fällen können Zollgebühren oder Steuern nach der Zustellung Ihres Pakets in Rechnung gestellt werden und direkt vom Versanddienstleister oder MWS erhoben werden. Solche zusätzlichen Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.